Hausordnung des Städtischen Gymnasiums Mittweida

§1

Die Angehörigen der Schule pflegen einen respektvollen Umgang miteinander. Jeder einzelne achtet auf Disziplin, Ordnung und Sauberkeit.

§2

Extremistisches Verhalten und extremistische Äußerungen in Wort, Bild und Schrift sind verboten.

§3

Alkohol, Nikotin sowie andere Drogen, Tabakerhitzer und E-Zigaretten sowie das Tragen von Waffen jeglicher Art sind auf dem Schulgelände verboten.
Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.

§4

Alle Veröffentlichungen, die die Schule betreffen, bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Foto- oder Filmaufnahmen auf dem Schulgelände sind ohne Genehmigung untersagt.

§5

Das Betreten des Schulgebäudes ist ab 07.00 Uhr möglich. Schulfremde melden sich bitte umgehend im Sekretariat an.

§6

Während des Unterrichtstages ist den Schülerinnen und Schülern ein Verlassen des Schulgeländes nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet.

§7

In der Hofpause ist es den Schülerinnen und Schülern gestattet, die Außenanlagen aufzusuchen. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7 begeben sich grundsätzlich zur Hofpause. Als Außenanlagen dienen der Schulhof und der der Schule gegenüberliegende Teil der Parkanlagen.

§8

In Freistunden und in der Zeit vom Unterrichtsende bis zum Beginn der Arbeitsgemeinschaften und Ganztagsangebote halten sich die Schülerinnen und Schüler in den dafür ausgewiesenen Räumen auf.

§9

Mit dem Vorklingeln befindet sich jede Schülerin und jeder Schüler am Arbeitsplatz und ist arbeitsbereit.

§10

Digitale Endgeräte sind für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8 vom Beginn des Schultages bis zum Ende ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren. Bei Lernenden ab Klasse 9 befinden sich alle digitalen End- geräte während der Unterrichtszeit stumm geschaltet und nicht sichtbar in der Schultasche. Ausnahmen sind in Absprache mit der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer möglich.

- Mit digitalen Endgeräten sind private Smartphones, Smartwatches, Tablets, usw. ... gemeint. Lernmittel wie Taschenrechner zählen nicht darunter.
- Der Schultag beginnt mit dem Vorklingeln vor der ersten Unterrichtsstunde und endet mit dem Klingeln zur Pause nach der letzten Stunde. Die Nutzung der digitalen Endgeräte ist in den Pausen demnach für die Klassen 5 bis 8 nicht erlaubt.
- Das Tragen einer Smartwatch gilt ab Klasse 9 generell als erlaubt, falls keine Kopplung zu Messenger-, Mail-, News-, Sozialen- oder ähnlichen Apps besteht, die Nachrichten aufspielen würden, und nur das Anzeigen der Uhrzeit der einzige Zweck ist.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der Hausordnung
- mdl. Verwarnung – Hinweis auf Hausordnung / Vermerk im Klassenbuch
- kurzzeitiger Entzug (z.B. Handy während der Stunde auf den Lehrertisch legen)
- Abgabe von Handy im Sekretariat – Abholung nach dem Unterricht durch Schüler möglich Infozettel für die Eltern, der mit Unterschrift der Eltern zum Klassenlehrer weitergeleitet wird
- nach zweiter Abgabe des Handys im Sekretariat Abholung nur durch Eltern möglich
- Ordnungsmaßnahmen nach SchulG bei wiederholter Nichtbeachtung (z.B. Verweis durch den Klassenlehrer / Schulleiter,...)

§11

In den Pausen dürfen Fenster gekippt bleiben. Die nicht klappbaren Oberlichter bleiben grundsätzlich geschlossen. Am Ende des Unterrichtstages sind die Fenster zu schließen.

§12

Räume sind in sauberem Zustand zu hinterlassen. Nach der jeweils letzten Unterrichtsstunde sind alle im Raum befindlichen elektrischen Geräte und die Tafelbeleuchtung auszuschalten und die Stühle hoch zu stellen. Auf Mülltrennung ist zu achten. In Fachräumen gilt die jeweilige Fachraumordnung.

§13

In der Bibliothek, im GTA-Bereich und in der Cafeteria gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen.

§14

Jacken, Helme, Sporttaschen u. ä. sind in den Schließfächern aufzubewahren. Nasse Kleidung darf mit Zustimmung des Lehrers im Unterrichtsraum getrocknet werden.

§15

Fahrräder und Kraftfahrzeuge werden auf den dafür ausgewiesenen Plätzen gesichert abgestellt. Es besteht kein Versicherungsschutz durch die Schule bzw. den Schulträger.

§16

Die Benutzung des Aufzugs ist nur in Begleitung einer Lehrkraft gestattet.

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